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Allgemeine Hinweise zum Kurbeitrag

Hier möchten wir Ihnen zur Vorbereitung Ihres Urlaubes im Spreewald eine kleine Einsicht zum Kurbeitrag geben. Der Kurbeitrag sowie die dazugehörigen Satzungen unterscheiden sich in den Orten Lübben, Lübbenau und Burg (Spreewald).

Allgemein gilt: Der Kurbeitrag wird grundsätzlich nur bis zu vier Personen einer Familie erhoben. Zur Familie gehören die Ehegatten bzw. Lebenspartner sowie Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in der Schul- bzw. Berufsausbildung befinden.

Jeder beitragspflichtige Gast erhält dafür die GästeCard Spreewald, mit der er vielfältige rabattierte Leistungen im Freizeitbereich der Spreewaldregion in Anspruch nehmen kann.

Die GästeCard wird gegen Entrichtung des Kurbeitrages am Anreisetag im Beherbergungsbetrieb ausgehändigt. Sämtliche mit der GästeCard verbundenen Leistungen werden in einer Begleitbroschüre näher vorgestellt.

Kurbeitrag in der Gemeinde Burg (Spreewald)

Burg Spreewald
Burg Spreewald

Die Gemeinde Burg (Spreewald) ist ein „Staatlich anerkannter Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb“. Der Kurbeitrag wird nach den Aufenthaltstagen, längstens jedoch für 28 Kalendertage im Jahr berechnet. Der Kurbeitrag beträgt je Tag (An- und Abreisetag gelten zusammen als ein ganzer Tag) für:

jede Person über 18 Jahre:
2,00 Euro pro Übernachtung

Kinder / Jugendliche:
bis 17 Jahre frei

Der Kurbeitrag wird nur bis vier Personen einer Familie erhoben. Zur Familie gehören die Ehegatten bzw. Lebenspartner sowie Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Der Beitragspflichtige kann anstelle des nach Tagen berechneten Kurbeitrages einen pauschalierten Jahreskurbeitrag zahlen, der zum Aufenthalt während des ganzen Jahres berechtigt.

- Jahreskurbeitrag pro Person: 56,00 Euro


Weitere Infos zur Beitragsbefreiung finden Sie in der aktuellen Kurbeitragssatzung (PDF) des Amtes Burg (Spreewald).

Kurbeitrag des Ortes Lübben (Spreewald)

Schloss Lübben
Schloss Lübben

Die Stadt Lübben (Spreewald) ist ein „Staatlich anerkannter Erholungsort“. Der Kurbeitrag wird nach den Aufenthaltstagen, längstens jedoch für 28 Kalnedertage im Jahr, berechnet. Der Kurbeitrag beträgt je Tag (An- und Abreisetag gelten zusammen als ein ganzer Tag) für:

jede Person über 18 Jahre:
2,00 Euro pro Übernachtung

Rehaklinikpatienten:
1,00 Euro pro Übernachtung

Kinder / Jugendliche:
bis 17 Jahre frei


Der Beitragspflichtige kann anstelle des nach Tagen berechneten Kurbeitrages einen pauschalierten Jahreskurbeitrag zahlen, der zum Aufenthalt während des ganzen Jahres berechtigt.

- Jahreskurbeitrag pro Person: 56,00 Euro

Weitere Infos zur Beitragsbefreiung finden Sie in der aktuellen Kurbeitragssatzung (PDF) der Stadt Lübben (Spreewald).

Kurbeitrag des Ortes Lübbenau / Spreewald

Lübbenau
Lübbenau

Die Stadt Lübbenau / Spreewald ist ein „Staatlich anerkannter Erholungsort“. Der Kurbeitrag wird nach den Aufenthaltstagen, längstens jedoch für 28 Kalendertage im Jahr berechnet. Der Kurbeitrag beträgt je Tag (An- und Abreisetag gelten zusammen als ein ganzer Tag) für:

jede Person über 18 Jahre:
2,00 Euro pro Übernachtung

Kinder / Jugendliche:
bis 17 Jahre frei

Der Kurbeitrag wird grundsätzlich nur von bis zu vier Personen eines Familienhausstandes (einschließlich Lebenspartnerschaften) erhoben. Zum Familienhausstand gehören alle Personen, die nachweislich im Hausstand des Antragstellers leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in der Schul- bzw. Berufsausbildung befinden.

Der Beitragspflichtige kann anstelle des nach Tagen berechneten Kurbeitrages einen pauschalierten Jahreskurbeitrag zahlen, der zum Aufenthalt während des ganzen Jahres berechtigt.

- Jahreskurbeitrag pro Person: 56,00 Euro

Weitere Infos zur Beitragsbefreiung finden Sie in der aktuellen Kurbeitragssatzung (PDF) der Stadt Lübbenau (Spreewald).


www.spreewald-info.de
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