Informationen zum Coronavirus für Gäste
Liebe Gäste des Spreewaldes,
aktuell gilt:
In Unterkünften, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind alle Beschränkungen aufgehoben.
Jedoch hat der Gastronom, Gastgeber und die Freizeiteinrichtung die Möglichkeit, vom Hausrecht Gebrauch zu machen. Somit raten wir zum Mitführen einer medizinischen Maske.
In ÖPNV gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
Kahnfahrten zählen nicht zum ÖPNV.
Die aktuelle brandenburger Corona-Basismaßnahmenverordnung tritt am 23. Juni in Kraft und gilt bis einschließlich 20. Juli 2022.
hier zur aktuellen Basismaßnahmenverordnung des Landes Brandenburg