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Rücktritt und Umbuchungen

Der Gast kann jederzeit vor Leistungsbeginn von den gebuchten Leistungen zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Leistungsträger unter Angabe der Nummer der Buchungsbestätigung zu erklären.

Bei Rücktritt vom Vertrag oder Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen behält der Leistungsträger den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises. Dabei sind jedoch gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Vertragsleistungen in Abzug zu bringen. Leistungsträger und Gast bleibt der Nachweis eines geringeren bzw. höheren Abzugs vorbehalten.

Der Leistungsträger kann den Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Rücktrittszeitpunkts zum Anreisetag in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis nach Maßgabe der Buchungsbestätigung pauschalieren. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Leistungsträger.


bis 31 Tage vor Reiseantritt: kostenfrei

30 bis 21 Tage vor Reiseantritt: 15% des Gesamtreisepreises

20 bis 14 Tage vor Reiseantritt: 30% des Gesamtreisepreises

14 bis 4 Tage vor Reiseantritt: 50% des Gesamtreisepreises

weniger als 4 Tage vor Reiseantritt: 70% des Gesamtreisepreises

bei Nichtanreise: 100% des Gesamtreisepreises


Eine Rücktrittserklärung muss zwingend durch den Gast mittels Login auf der Seite https://www.spreewald-info.de/reisevermittlung/gast/ erfolgen.

Hier muss der Gast die betreffende Buchung auswählen und dann über den Button "Stornierung" den Rücktritt von seiner Buchung erklären. Ihm werden dann etwaig anfallende Gebühren angezeigt. Bestätigt der Gast die Rücktrittserklärung, erhält er in einer E-Mail eine Zusammenfassung, der Leistungsträger ebenfalls. Aus den Gebühren für den Rücktritt errechnet sich die anteilige Vermittlungsprovision. Eine Rücktrittserklärung auf anderem Weg kann nicht anerkannt werden!

Eine Umbuchung durch Wechsel des Leistungsträgers gilt als Rücktritt und Neubuchung. Eine Veränderung vom Leistungsumfang, Teilnehmerzahl, Reisezeitraum und –dauer bei dem gebuchten Leistungsträger ist im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten möglich. Insbesondere bei einer Verringerung des Leistungsumfangs stehen dem Leistungsträger jedoch Ersatzansprüche nach Maßgabe von Ziff. 7 zu.

Bis zum Tag der Anreise kann der Gast verlangen, dass statt ihm ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. SIA RVM und Leistungsträger können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Anforderungen der gebuchten Leistungen nicht genügt oder gesetzliche/ behördliche Gründe dem Entgegenstehen.

SIA RVM empfiehlt daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.


www.spreewald-info.de
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