Foto: Spreewald Info
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Kurbeitrag im Spreewald
fair & vorteilhaft
Wer im Spreewald Urlaub macht, zahlt in bestimmten Orten einen Kurbeitrag. Dieser kleine Beitrag kommt der Region zugute – und bringt dir handfeste Vorteile: Als Gast erhältst du die GästeCard Spreewald, mit der du viele Freizeitangebote vergünstigt nutzen kannst – von Kahnfahrten über Museen bis zu Schwimmbädern.
Der Kurbeitrag wird vor Ort direkt bei deinem Gastgeber entrichtet – in der Regel nur für Erwachsene und maximal vier Personen pro Familie. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind meist frei.
Jeder Ort regelt den Beitrag selbst: In Burg, Lübbenau oder Lübben gelten unterschiedliche Sätze und Bedingungen.
Alle Infos zur Höhe, zur Jahrespauschale oder möglichen Befreiungen findest du hier auf einen Blick – damit du gut vorbereitet in den Urlaub startest.
Kurbeitrag in der Gemeinde Burg (Spreewald)
Die Gemeinde Burg ist ein „Staatlich anerkannter Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb". Der Kurbeitrag wird pro Aufenthaltstag berechnet – maximal für 28 Tage pro Jahr.
An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag.
Der Beitrag wird nur für maximal vier Personen pro Familie erhoben (Ehe-/Lebenspartner und volljährige Kinder eingeschlossen). Der Kurbeitrag ermöglicht die Nutzung der GästeCard Spreewald mit vielen Vergünstigungen.
Infos zu Befreiungen oder Sonderregelungen findest du in der Kurbeitragssatzung des Amtes Burg (Spreewald) als PDF.
Burg (Spreewald)
Kurbeitrag der Stadt Lübben (Spreewald)
Lübben ist ein „Staatlich anerkannter Erholungsort“. Der Kurbeitrag wird pro Aufenthaltstag berechnet – maximal für 28 Tage pro Jahr.
An- und Abreisetag zählen als ein Tag.
Der Kurbeitrag dient der Pflege und Entwicklung touristischer Angebote vor Ort – und ermöglicht dir Zugang zu regionalen Vorteilen, z. B. der GästeCard.
Infos zu Befreiungen und Sonderregelungen findest du in der Kurbeitragssatzung der Stadt Lübben (PDF).
Lübben (Spreewald)
Kurbeitrag der Stadt Lübbenau/Spreewald
Lübbenau ist ein „Staatlich anerkannter Erholungsort“. Der Kurbeitrag wird nach Aufenthaltstagen berechnet – maximal 28 Tage im Jahr.
An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.
Der Beitrag wird nur für bis zu vier Personen eines Familienhausstandes erhoben – dazu zählen auch Lebenspartner:innen sowie volljährige Kinder in Ausbildung. Mit dem Kurbeitrag werden touristische Angebote in der Region unterstützt und ermöglicht dir Vorteile wie die GästeCard.
Details zu Befreiungen und Sonderregelungen findest du in der Kurbeitragssatzung der Stadt Lübbenau (PDF).
Lübbenau / Spreewald